Auskunftsansprüche von Ratsmitgliedern gegenüber der Verwaltung

Ratsmitglieder beschweren sich in der Praxis oft über die “Intransparenz” der Verwaltung. Dabei haben Ratsmitglieder nach § 56 des NKomVG das Recht, von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister Auskünfte in allen Angelegenheiten der Kommune zu verlangen. Doch was heißt das eigentlich? Wie weit geht das Auskunftsrecht? Wann greifen Ausschlüsse, z.B. wegen Geheimhaltung? Dieses Kurz-Online-Seminar mit unserem Referenten Stefan Wittkop zeigt kompakt auf, was rechtlich in Bezug auf das Auskunftsrecht gilt und welche Folgen sich hieraus für die kommunale Praxis ergeben.